Gemäss «Legionellen und Legionellose, BAG/BLV-Empfehlungen vom 22. August 2018», besteht für Verantwortliche von Altersheimen, Spitälern, Pflegeeinrichtungen, Schulen, Schwimmbädern, Hotels und anderen öffentlichen Einrichtungen mit Duschen die rechtliche Pflicht, eine einwandfreie Wasserqualität zu gewährleisten. Aber auch Betreiber von Kühltürmen, Klimaanlagen und Befeuchtungsanlagen müssen das Legionellenrisiko für ihre Anlage einschätzen können.
Je gefährdeter eine Anlage zur Bereitstellung von Dusch oder Badewasser, oder Kühlzwecke etc. hinsichtlich Legionellenbefall ist und je unmittelbarer Personen durch infektiöse Aerosole der Anlage betroffen sein könnten, desto intensiver muss sie überwacht werden. Dies kann monatliche Kontrollmessungen der Wassertemperatur sowie mehrmals jährliche mikrobiologische Untersuchungen auf Legionellen (Laboranalysen) bedeuten. Das Selbstkontrollkonzept und die Massnahmen zu dessen Umsetzung müssen schriftlich dokumentiert sein.
5 einfache Massnahmen zur Vermeidung einer Legionärskrankheit1. Tote Enden beseitigenLegionellen können sich in Biofilmen und in nicht durchströmten Leitungen schnell und ungestört vermehren. Es sollte darauf geachtet werden, dass die nicht mehr benötigten Leitungen bis zum Abzweig demontiert werden. KüwAB kann Sie bei Bedarf an Partnerfirmen weiterleiten.
2. Stehendes Wasser reduzierenBasierend auf der «W3/E3 des Schweizerischen Vereins des Gas- und Wasserfaches (SVGW) vom September 2020», ist ein bestimmungsgemässer Betrieb der Trinkwasserinstallation durch den idealerweise täglichen Gebrauch aller Entnahmestellen oder durch die Erneuerung des gesamten Leitungsinhalts spätestens alle 72 Stunden sicherzustellen.
Bei Audits höre ich oft, dass diese Vorgabe nicht umsetzbar sei. Dank der langjährigen, partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit Kunden und meiner 15-jährigen Erfahrung, wurden Lösungen entwickelt, die obige Vorgabe zumindest bei kritischen Aerosolquellen umsetzbar macht.
3. Mitarbeiter sensibilisierenEin umfangreiches Fachwissen in Bezug auf die ausgehende Gefahr von Legionellen hilft Mitarbeitenden zu verstehen, wieso sie Massnahmen umsetzen sollen. Die von KüwAB durchgeführten Schulungen werden auf Kundenwunsch massgeschneidert und dauern zwischen 30 Minuten und zwei Stunden.
4. Regelmässig Wasseranalysen durchführenGemäss «Legionellen und Legionellose, BAG/BLV-Empfehlungen vom 22. August 2018», soll die Entnahme von Duschwasser im Grundsatz so erfolgen, dass sie den Alltagsgebrauch der Dusche abbildet.
KüwAB führt Sie gerne in die Probenahme-Technik ein, evaluiert die Auswahl geeigneter Probenahmestellen, und freut sich, Sie bei den zu untersuchenden mikrobiologischen Parametern (Legionellen inklusive Serogruppen, aerobe, mesophile Keime, Pseudomonas aeruginosa) kompetent zu beraten.
Durch gezielte Messungen kann
- das Trinkwassersystem besser verstanden werden
- bei hohen Mikrobiologiewerten schneller eingegriffen und somit die Sicherheit erhöht werden
- auch das Kaltwasser ohne Mehrkosten überprüft werden
- eventuell eine Tendenz festgestellt werden
- der Gesamtaufwand reduziert werden
Weil ein Nachweis von Legionellen (auch unterhalb des Höchstwertes) oft auf ein kontaminiertes Wassersystem hindeutet, ist es empfehlenswert, unverzüglich Massnahmen einzuleiten.
Dank Audits und Risikobeurteilungen eruiert KüwAB Schwachstellen und eliminiert Ursachen. Dadurch kann bei über 95% der Kunden auf den Einsatz von teurer und schädlicher Chemie, wie beispielsweise Chlor, verzichtet werden.
Ansonsten verfügt KüwAB über ein Netz von 10 Partnerfirmen, welche mit unterschiedlichen Technologien die Mikrobiologie reduzieren. Gemäss BAG/BLV-Empfehlungen soll eine kontinuierliche oder periodische chemische Desinfektionsmittel-Zudosierung aber nur dann erwogen werden, wenn mit anderen betrieblichen Massnahmen kein ausreichendes Legionellenmanagement möglich ist.
5. Gefährdete Personen schützenBeispielsweise durch Minimierung des Aerosol-Ausstosses oder durch Tragen von Mundschutzmasken des Typs FFP2 oder FFP3.
Es würde mich sehr freuen, Sie partnerschaftlich und präventiv zu unterstützen, damit ich in Zukunft in Newslettern auf Themen wie
«Neuer Höchstwert an Legionärskrankheiten», «Persönliche Einblicke in die Legionärskrankheit» oder
«KüwAB verhindert Haftungsklage» verzichten kann.